von Matthias Werner, Gerhard Schmid, Christian Hader
Perspektivwechsel für einen erweiterten Horizont
Wer kennt das nicht? Schnell mit dem Auto vor dem Gegenverkehr noch gerade so am Radfahrer vorbeigefahren oder schnell mit dem Rad den Radweg auf der falschen Seite oder den Gehweg benutzt.
Häufig sind wir nicht nur Radfahrer, sondern gleichzeitig auch Autofahrer oder Fußgänger. Alle Perspektiven kennen wir gut, vergessen sie aber ebenso schnell wieder, wenn wir mit dem jeweils anderen Vehikel unterwegs sind. Dabei trägt gerade ein sorgsames und gutes Miteinander auf den Straßen automatisch zu mehr Sicherheit bei – für alle Beteiligten.
Die beste Infrastruktur ist allerdings wertlos, wenn sie durch Nichteinhaltung von Regeln unbenutzbar wird. Sowohl baulich getrennte Radwege als auch auf der Fahrbahn markierte Radfahrstreifen werden zu häufig als Parkplatz, Ort für Mülltonnen oder als sonstige frei zur Verfügung stehende Fläche angesehen.
Wir wollen daher, dass der in Bamberg zuständige Parküberwachungsdienst konsequent das Halten und Parken auf Fuß- und Radwegen ahndet. Auf dem Papier beschlossene Theorie und Handlungspraxis unterscheiden sich hier massiv. Nur durch die Arbeit des PÜD ist jedoch sichergestellt, dass die rudimentär vorhandene, vor allem aber die neu zu schaffende Radinfrastruktur sicher und daher benutzbar ist. Jene Freihaltung gilt auch dem Geschäftsverkehr, Handwerk und Handel: Radwege sind keine Lieferzonen. Gegebenenfalls liegt es in der Verantwortung der Stadt Bamberg entsprechende Zonen neu zu schaffen. Dies geschieht selbstverständlich nicht zu Lasten des Umweltverbund-Raumes.
Rechte und Pflichten für alle Verkehrsteilnehmer
Verstöße werden aber nicht einseitig begangen. Viele kennen das Bild des Radfahrers, der z.B. bei Rot die Ampel überquert oder nachts ohne ausreichende Beleuchtung unterwegs ist. Um solche Verstöße einzudämmen, aber auch um das Bild des Radfahrers auf Bambergs Straßen zu stärken, wollen wir, dass sich die Stadt Bamberg bei den zuständigen Behörden auf Landesebene für eine dauerhafte Polizeifahrradstaffel stark macht. Stand Januar 2017 verfügen schon 124 von 230 bayerischen Polizeiinspektionen über mindestens je ein Dienstfahrrad und auch das Staatsministerium des Inneren sieht in der besonderen Mobilität und der flexiblen Einsetzbarkeit einen erhöhten Einsatzwert. Jene Radstaffeln zeigen bereits in vielen Städten Präsenz und vor allem Wirkung: Alle Verkehrsteilnehmer werden gleichberechtigt auf ihre jeweiligen Rechte und Pflichten hingewiesen, Verstöße werden dem Bürger im Dialog erklärt und im Zweifelsfall geahndet. Darüber hinaus gewinnen die Ordnungsbehörden wichtige Eindrücke aus der Fahrrad-Perspektive.
In den letzten Jahren haben Konfliktsituationen zwischen den verschiedenen Verkehrsteilnehmern permanent zugenommen. Wir wollen ein friedliches und vor allem sicheres Miteinander. Ziel 4 des Radentscheides hilft hierbei.
Weiterführende Links:
https://www.dvr.de/download2/p4468/4468_0.pdf
https://udv.de/de/medien/mitteilungen/zwei-jahre-fahrradstaffel-der-polizei-berlin